Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der frutra GbR
27.08.2026
Vorbemerkung
Die frutra GbR (Gesellschafter: Wolfgang Baumann und Samuel Fürle), Lindenmattenstraße 25, 79117 Freiburg, betreibt die Internet-Plattform „frutra” als digitale B2B-Handelsplattform zur technischen Anbahnung, Dokumentation und Unterstützung von Kaufvertragsabschlüssen über Grundstoffe für die Getränkeherstellung. Die frutra GbR wird dabei nicht Vertragspartei der zwischen den Mitgliedern geschlossenen Kaufverträge. Die Plattform wird nachfolgend „frutra” genannt. Die Nutzung von frutra richtet sich nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB”) und der Entgeltordnung (Ziffer 6).
Kontakt: Telefon +49 761 429626-49, Telefax +49 761 429626-50, E-Mail info@frutra.de, Web www.frutra.de. USt-IdNr.: DE275493681.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 frutra richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die ein Mitgliedskonto registriert haben (nachfolgend: „Mitglieder”). Die Nutzung durch Verbraucher ist untersagt. Mit der Registrierung versichert das Mitglied, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein; frutra ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise anzufordern. Verbraucherschützende Vorschriften finden, soweit gesetzlich zulässig, keine Anwendung.
1.2 Die frutra GbR ist an den auf frutra geschlossenen Kaufverträgen weder als Vertragspartei noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei oder in sonstiger Weise beteiligt. Benachrichtigungen, die über frutra im Zusammenhang mit einem Angebot oder einem Gesuch versendet werden, dienen nur der Information des jeweiligen Mitglieds. Soweit diese Benachrichtigungen rechtlich erhebliche Erklärungen enthalten, gelten diese für und gegen denjenigen als abgegeben, den es angeht. Parteien eines über frutra abgeschlossenen Kaufvertrages sind allein die hieran beteiligten Mitglieder (Verkäufer und Käufer). Diese sind auch Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, z. B. über Zahlungsvereinbarungen, Terminabsprachen oder Gewährleistungsansprüche. Es besteht kein Anspruch gegen die frutra GbR auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden gegen andere Mitglieder von frutra oder auf Vermittlung in oder Schlichtung von Streitigkeiten zwischen diesen, es sei denn, dass Gegenstand der Beschwerde die Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen der frutra GbR aus dem Nutzungsvertrag nach Ziffer 2 dieser AGB ist.
1.3 Die frutra GbR bietet den Mitgliedern die technische Möglichkeit, in dem von ihr zur Verfügung gestellten Rahmen frutra zu nutzen, um Angebote oder Gesuche für Produkte zu veröffentlichen und Kaufverhandlungen darüber zu führen. Die auf frutra von den Mitgliedern veröffentlichten Angebote und Gesuche sowie die sich daraus entwickelnden Kaufverhandlungen werden von der frutra GbR nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
1.4 Die frutra GbR hat das Recht, aber nicht die Verpflichtung, Angebote und Gesuche sowie Kaufverhandlungen technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzugleichen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, vor einer Kaufentscheidung den vollständigen Inhalt eines Angebots, eines Gesuchs oder eines anderen Inhalts auf frutra einzusehen, wenn die Eingabe oder der Vertragsschluss über ein mobiles Endgerät oder die Softwareapplikation eines Drittanbieters erfolgt.
1.5 Die frutra GbR überprüft die bei der Registrierung hinterlegten Daten jedes Mitglieds, bevor das Mitgliedskonto freigeschaltet wird. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass für ein Mitgliedskonto falsche Daten hinterlegt wurden. Jedes Mitglied hat sich deshalb selbst von der Identität seines (möglichen) Vertragspartners zu überzeugen.
1.6 Die frutra GbR ist berechtigt, in der Plattform eigene Test-, Demonstrations- oder Schulungsinhalte einzustellen, insbesondere um Funktionen darzustellen oder die Nutzung der Plattform zu veranschaulichen. Solche Inhalte werden in der Plattform deutlich erkennbar als Test- oder Demonstrationsinhalte gekennzeichnet und nicht als reale Angebote oder Gesuche dargestellt.
2. Nutzungsvertrag, Referenzierung
2.1 Die Nutzung von frutra setzt die Registrierung eines Unternehmens und die Freischaltung durch die frutra GbR voraus. Die Registrierung als solche ist kostenlos. Durch die ausdrückliche Zustimmung zu diesen AGB, zur Entgeltordnung und zu dem für das Unternehmen angezeigten Preisplan sowie durch die anschließende Freischaltung kommt ein einheitlicher Vertrag über die Nutzung von frutra (im Folgenden: „Nutzungsvertrag”) mit dem registrierten Unternehmen zustande, nicht mit der handelnden natürlichen Person. Die Datenschutzerklärung wird zur Kenntnis genommen; ihre Kenntnisnahme ist keine datenschutzrechtliche Einwilligung. Die zustimmende Person erklärt, für das Unternehmen vertretungsberechtigt zu sein. frutra protokolliert die Zustimmung unternehmensbezogen mit Dokumentart, Fassung und Prüfsumme, Preisplan, Zeitpunkt, Sprache, zustimmender Person und dokumentierter Vertretungsgrundlage. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss des Nutzungsvertrags. Vermittlungsleistungen im Sinne eines Maklervertrags sind nicht Gegenstand des Nutzungsvertrags.
2.2 Die Registrierung ist nur Unternehmern gemäß § 14 BGB erlaubt. Die frutra GbR behält sich das Recht vor, sich die Unternehmereigenschaft auf Verlangen durch Vorlage von geeigneten Angaben oder Unterlagen (z. B. Gewerbeschein/Gewerberegisterauszug, Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) belegen zu lassen.
2.3 Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben.
2.4 Die Registrierung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Registrierung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden.
2.5 Ändern sich nach der Registrierung die angegebenen Daten, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren.
2.6 Die Registrierung erfolgt über eine E-Mail-Adresse und ein Passwort, mit denen sich das Mitglied dann auf frutra anmelden kann. Rechte Dritter, insbesondere Namens- und Markenrechte, dürfen nicht verletzt werden.
2.7 Das Mitglied ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und den Zugang zu seinem Mitgliedskonto sorgfältig zu sichern. Das Mitglied ist verpflichtet, die frutra GbR unverzüglich in Textform zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde. Soweit von frutra bereitgestellt, hat das Mitglied zur Erhöhung der Kontosicherheit eine mehrstufige Authentifizierung (z. B. zeitbasierter Einmalcode) zu aktivieren und zu nutzen. Hat das Mitglied eine von frutra bereitgestellte mehrstufige Authentifizierung aktiviert und erfolgt gleichwohl ein Missbrauch, spricht dies im Rahmen der Ziffer 2.8 gegen ein Vertretenmüssen des Mitglieds.
2.8 Das Mitglied haftet grundsätzlich für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seines Mitgliedskontos vorgenommen werden, es sei denn, das Mitglied hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
2.9 Die frutra GbR ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen (im Folgenden „Rechtsnachfolge”). Hierüber wird die frutra GbR das Mitglied mindestens vier Wochen im Voraus informieren. Ist das Mitglied mit der Rechtsnachfolge nicht einverstanden, kann es den Nutzungsvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Information ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Mit der Information über die Rechtsnachfolge wird die frutra GbR das Mitglied auf das Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist hinweisen. Eine Rechtsnachfolge lässt bereits entstandene oder fällige Entgelte sowie Ansprüche aus vor der Rechtsnachfolge begründeten Vertragsverhältnissen unberührt; diese gehen im gesetzlich zulässigen Umfang auf den Rechtsnachfolger über.
2.10 Soweit gesetzlich abdingbar, ist die frutra GbR im Verhältnis zu den Mitgliedern, die nicht Verbraucher sind, nicht verpflichtet, die Pflichten nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BGB zu erfüllen, insbesondere keine technischen Mittel zur frühzeitigen Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern zur Verfügung zu stellen, die Informationen gem. Art. 246c Nr. 3 EGBGB mitzuteilen und/oder den Zugang von Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Weg zu bestätigen. Die Pflicht nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BGB, den Mitgliedern die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern, bleibt unberührt und wird von der frutra GbR erfüllt. Die frutra GbR stellt den Mitgliedern entsprechende technische Hilfsmittel (z. B. Plausibilitätsprüfungen, Bestätigungsanzeigen, Zusammenfassungen vor Vertragsschluss) gleichwohl freiwillig zur Verfügung, ohne dass hieraus eine rechtliche Verpflichtung erwächst.
2.11 Die frutra GbR ist zu Werbezwecken berechtigt, die Tatsache der Mitgliedschaft öffentlich zu machen und den Unternehmensnamen des Mitglieds sowie dessen Unternehmenslogo auf frutra zu nennen und zu verwenden, sofern das Mitglied dem nicht widerspricht. Das Mitglied kann dem jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail an info@frutra.de) widersprechen oder die Nutzung im Mitgliedskonto deaktivieren; nach Eingang des Widerspruchs entfernt die frutra GbR die entsprechenden Hinweise unverzüglich, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist. Dasselbe Recht und dieselbe Widerspruchsmöglichkeit gelten für die branchenübliche Referenzierung der Mitgliedschaft außerhalb von frutra in Fachmedien und gegenüber Verbänden. Markenrechte und sonstige Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
3. Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags
3.1 Die frutra GbR stellt dem Mitglied frutra mit den Funktionen, die in diesen AGB beschrieben werden, zur Verfügung. Die frutra GbR ist berechtigt, die Nutzung von frutra oder einzelner Funktionen oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen, wie z. B. Prüfung der Anmeldedaten, Zahlungsnachweise, Gewerbe- bzw. Handelsregisterauszug.
3.2 Die frutra GbR behält sich trotz nicht bestehender gesetzlicher Verpflichtung das Recht vor, Maßnahmen einzuführen, die die Veröffentlichung von durch die Mitglieder erstellten Inhalten auf frutra aus Sicherheitsgründen verzögern.
3.3 Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung von frutra und seiner Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Die frutra GbR kann die Leistungen von frutra zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Die frutra GbR wird in diesen Fällen soweit möglich die berechtigten Interessen der Mitglieder berücksichtigen, z. B. durch Vorabinformationen.
3.4 Die frutra GbR entwickelt frutra fortlaufend weiter. Sie ist berechtigt, einzelne Funktionen technisch anzupassen, weiterzuentwickeln oder zu optimieren, soweit dadurch keine wesentlichen berechtigten Interessen der Mitglieder unzumutbar beeinträchtigt werden. Wesentliche Funktionsänderungen oder Funktionsabschaltungen, die den Kern der Plattform betreffen, werden den Mitgliedern in entsprechender Anwendung der Ziffer 26 angekündigt. Planbare Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, mindestens 48 Stunden vorab mitgeteilt; unplanbare oder sicherheitsrelevante Maßnahmen können aus zwingendem Anlass auch kurzfristig erfolgen.
4. Maßnahmen, Sperrung und Kündigung
4.1 Die frutra GbR ist berechtigt, gegenüber einem Mitglied folgende Maßnahmen zu ergreifen, wenn nach summarischer Prüfung zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verstößt und unter Berücksichtigung des Grundsatzes des mildesten Mittels sowie der berechtigten Interessen des Mitglieds eine Reaktion erforderlich ist:
- Hinweis;
- Verwarnung;
- Löschung oder Sperrung einzelner Angebote, Gesuche oder sonstiger Inhalte;
- Beschränkung der Nutzung einzelner Funktionen;
- vorläufige Sperrung des Mitgliedskontos;
- endgültige Sperrung des Mitgliedskontos.
4.2 Die Maßnahmen nach Ziffer 4.1 stehen in einem Stufenverhältnis. Die frutra GbR wählt grundsätzlich das mildeste Mittel, das geeignet ist, dem Verstoß abzuhelfen. Eine schärfere Maßnahme kommt insbesondere in Betracht, wenn mildere Maßnahmen erfolglos geblieben sind, der Verstoß schwer wiegt oder Gefahr im Verzug besteht. Soweit keine Gefahr im Verzug besteht, hat frutra vor einer schärferen Maßnahme erfolglose mildere Maßnahmen zu berücksichtigen. Die frutra GbR berücksichtigt bei der Wahl der Maßnahme die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds.
4.3 Die Maßnahmen nach Ziffer 4.1 haben insbesondere folgende Wirkungen:
- Eine Löschung oder Sperrung einzelner Inhalte entzieht den betroffenen Inhalten die Sichtbarkeit auf der Plattform. Bereits aus dem Inhalt entstandene Kaufverhandlungen oder Kaufverträge bleiben unberührt.
- Eine Beschränkung der Nutzung kann insbesondere dazu führen, dass das Mitglied keine neuen Angebote, Gesuche oder Kaufverhandlungen mehr einleiten oder annehmen kann. Bereits laufende Kaufverhandlungen können nach Maßgabe der frutra GbR fortgeführt werden. Bereits geschlossene Kaufverträge bleiben unberührt.
- Eine vorläufige Sperrung entzieht dem Mitglied aktive Handelsfunktionen. Bestehende Angebote und Gesuche des Mitglieds werden für andere Mitglieder unsichtbar und laufende Kaufverhandlungen ausgesetzt. Der Zugriff auf Dokumente und Informationen zu bereits geschlossenen Kaufverträgen bleibt erhalten oder wird auf Anfrage in geeigneter Form bereitgestellt, soweit keine zwingenden Sicherheits- oder Rechtsgründe entgegenstehen.
- Eine endgültige Sperrung beendet den Nutzungsvertrag mit dem Mitglied. Bestehende Angebote und Gesuche werden deaktiviert und laufende Kaufverhandlungen abgebrochen. Bereits geschlossene Kaufverträge bleiben unberührt; Ziffer 4.7 gilt für den erforderlichen Abwicklungs- und Dokumentzugriff entsprechend.
4.4 Die frutra GbR ist berechtigt, ein Mitgliedskonto vorläufig zu sperren, wenn Inhalte oder das Verhalten des Mitglieds von dritter Seite beanstandet werden und nach summarischer Plausibilitätsprüfung zureichende Anhaltspunkte für einen Verstoß bestehen. Die frutra GbR wird dem betroffenen Mitglied unverzüglich Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen, soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen. Soweit möglich, beträgt die Frist zur Stellungnahme grundsätzlich 5 Werktage.
4.5 Die frutra GbR kann ein Mitglied aus wichtigem Grund endgültig von der Nutzung von frutra ausschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied:
- falsche oder unvollständige Angaben bei der Registrierung gemacht oder Aktualisierungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt hat;
- sein Mitgliedskonto an Dritte überträgt oder mehrfach Dritten zur Nutzung überlässt;
- die Entgeltstruktur von frutra umgeht, insbesondere durch Vertragsabschluss außerhalb von frutra (Ziffer 8.1);
- gegen Embargo- oder Sanktionsregime, gegen Lebensmittel- oder Produktrecht oder gegen sonstige zwingende Vorschriften verstößt;
- wiederholt oder erheblich gegen seine Vertraulichkeitspflichten (Ziffer 21) verstößt; als „wiederholt oder erheblich” gilt insbesondere, wenn binnen 12 Monaten trotz Verwarnung mindestens zwei gleichartige Verstöße begangen werden oder ein einzelner Verstoß zu einer gravierenden Störung der Plattformintegrität führt;
- trotz Verwarnung weiterhin gegen diese AGB verstößt;
- frutra-Mitglieder oder die frutra GbR in erheblichem Maße schädigt;
oder wenn ein vergleichbar schwerwiegender Grund vorliegt, der der frutra GbR die Fortsetzung des Nutzungsvertrages unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien unzumutbar macht.
4.6 Eine erneute Registrierung nach endgültiger Sperrung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der frutra GbR.
4.7 Das Mitglied kann den gesamten Nutzungsvertrag jederzeit in Textform kündigen. Zur Kündigung ist eine für das Unternehmen vertretungsberechtigte Person befugt. Die ordentliche Kündigung wird mit Ablauf des Kalendermonats wirksam, in dem sie frutra zugeht; für den Zugang ist der Eingang bei frutra maßgeblich. Eine untermonatige Erstattung oder Kürzung des für den Kündigungsmonat geschuldeten Grundpreises erfolgt nicht. Bis zum Vertragsende bleiben Handelsfunktionen und die vereinbarten Entgelte bestehen. Mit Vertragsende werden aktive Angebote und Gesuche deaktiviert; noch nicht angenommene Angebote und Gegenangebote können nicht mehr angenommen werden. Das Mitglied behält, soweit technisch und rechtlich erforderlich, Lese- und Abwicklungszugriff auf bereits geschlossene Kaufverträge, Vertragsdokumente, Rechnungen und eigene exportierbare Unterlagen und kann offene Erklärungen ablehnen. Ein neues Geschäft oder eine neue Verhandlung kann es nicht mehr beginnen. Die Schließung eines persönlichen Benutzerkontos beendet den unternehmensbezogenen Nutzungsvertrag nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.8 Die frutra GbR kann den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zu Maßnahmen nach Ziffer 4.1 sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.
4.9 Maßnahmen nach Ziffer 4.1 werden dem betroffenen Mitglied in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält, soweit rechtlich erforderlich: (a) Art, Umfang und Dauer der Maßnahme, (b) die tatsächlichen Umstände und Gründe, einschließlich der Angabe, ob die Entscheidung auf einer Meldung nach Ziffer 5.2 oder auf eigener Initiative beruht, (c) die einschlägige Rechts- oder Vertragsgrundlage und (d) verfügbare Rechtsbehelfe, insbesondere die Beschwerdemöglichkeit nach Ziffer 5.1 und die gerichtliche Überprüfung. Soweit zwingende Gründe – insbesondere gesetzliche Verpflichtungen, behördliche Anordnungen oder ein erhebliches Risiko für die Durchsetzung der Maßnahme oder die Sachverhaltsaufklärung – einer vollständigen Mitteilung entgegenstehen, wird sie auf das rechtlich zulässige Maß beschränkt.
4.10 Wird eine Maßnahme nach Ziffer 4.1 aufgehoben, stellt die frutra GbR den vorherigen Zustand des Mitgliedskontos so schnell wie technisch möglich wieder her.
4.11 Die frutra GbR ist berechtigt, anderen Mitgliedern, die mit einem von einer Maßnahme nach Ziffer 4.1 betroffenen Mitglied in laufenden Kaufverhandlungen stehen oder eine Kaufverhandlung anbahnen wollen, einen neutralen Hinweis auf die eingeschränkte Verfügbarkeit anzuzeigen (beispielsweise: „Anbieter zur Zeit eingeschränkt verfügbar. Neue Verhandlungen sind derzeit nicht möglich.”). Die konkreten Gründe für die Maßnahme werden anderen Mitgliedern oder Dritten nicht offengelegt, soweit nicht eine gesetzliche Pflicht zur Information besteht.
4.12 Spezialgesetzliche Maßnahmen, insbesondere die Sperrung wegen unterbliebener steuerlicher Mitwirkung nach Ziffer 9 oder wegen Mitteilung einer Finanzbehörde nach Ziffer 9, bleiben unberührt. Bei solchen Maßnahmen gelten die Wirkungen, das Beschwerderecht und die Informationspflichten nach Ziffer 4.3 bis 4.11 entsprechend.
4.13 Die Prüfung gemeldeter Inhalte und Entscheidungen über Maßnahmen nach Ziffer 4.1 erfolgen durch die Gesellschafter der frutra GbR. Eine automatisierte oder algorithmische Inhaltsmoderation wird nicht eingesetzt. Technische Sicherheits- und Spamfilter treffen keine abschließende Entscheidung über die Sichtbarkeit oder Sperrung mitgliederbezogener Inhalte.
5. Beschwerden und Meldewege
5.1 Mitglieder können Beschwerden über Beschränkungen, Sperrungen, Kündigungen, Delistings oder sonstige wesentliche Plattformentscheidungen in Textform an legal@frutra.de richten. frutra bestätigt den Eingang unverzüglich und nimmt grundsätzlich binnen fünf Werktagen eine Erstprüfung vor. Die Beschwerde wird sorgfältig und in angemessener Frist durch einen Gesellschafter geprüft; das Ergebnis wird in Textform mitgeteilt. Während der Prüfung kann eine vorläufige Maßnahme fortbestehen, soweit dies verhältnismäßig ist.
5.2 Jede Person oder Stelle kann mutmaßlich rechtswidrige Inhalte elektronisch an legal@frutra.de melden. Die Meldung soll enthalten: (a) eine nachvollziehbare Begründung der behaupteten Rechtswidrigkeit, (b) die genaue elektronische Fundstelle oder Inhalts-ID und erforderlichenfalls weitere Angaben zur Identifizierung, (c) Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person, außer bei gesetzlich privilegierten anonymen Meldungen, und (d) eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. frutra bestätigt den Eingang und informiert über die Entscheidung, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Die Prüfung erfolgt sorgfältig, objektiv, zeitnah und nicht ausschließlich automatisiert. Zwingende gesetzliche Melde- und Abhilfeverfahren, insbesondere nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065, bleiben unberührt.
6. Entgelte; Entgeltordnung
6.1 Die Registrierung bei frutra ist kostenlos. Ab dem 1. Oktober 2026, 00:00 Uhr Europe/Berlin gelten für die Nutzung der Handelsfunktionen die im Nutzungsvertrag einbezogene Entgeltordnung und der unternehmensbezogen angenommene Preisplan. Produzenten zahlen keinen monatlichen Grundpreis und ein Abschlussentgelt von 1,00 %. Händler zahlen einen monatlichen Grundpreis von 199,00 € und ein Abschlussentgelt von 0,50 %. Übergangsregelungen, Bemessung, Entgeltzeiträume und Zahlungsmodalitäten ergeben sich abschließend aus der Entgeltordnung.
6.2 Die Entgeltordnung ist Bestandteil dieser AGB. Sie wird nach Ziffer 2.1 ausdrücklich einbezogen. Die für das Mitglied wirksam vereinbarte Fassung ist auf der Plattform abrufbar und in wiedergabefähiger Form speicherbar. Änderungen richten sich nach Ziffer 26.3.
6.3 Maßgeblich für die anwendbaren Entgelte ist der Unternehmenstyp des Mitglieds (insbesondere produzierender Betrieb oder Händler). Die frutra GbR ordnet den Unternehmenstyp nach dem tatsächlichen Geschäftsmodell des Mitglieds anhand sachgerechter, objektiver Kriterien zu und ist berechtigt, eine unzutreffende Zuordnung zu berichtigen. Das Mitglied hat die für die Zuordnung maßgeblichen Angaben zutreffend und vollständig zu machen und auf Verlangen nachzuweisen. Führt eine Berichtigung zu einer für das Mitglied ungünstigeren Entgeltfolge, wird sie erst mit Zustimmung des Mitglieds wirksam. Verweigert das Mitglied die Zustimmung, ist die frutra GbR berechtigt, den Nutzungsvertrag mit Wirkung zum Ende des laufenden Entgeltzeitraums, mangels eines laufenden Entgeltzeitraums mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, in Textform zu kündigen.
6.4 Sämtliche in diesen AGB und der Entgeltordnung genannten Geldbeträge sind Nettobeträge in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Das Abschlussentgelt schuldet das verkaufende Unternehmen. Bemessungsgrundlage ist der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf frutra dokumentierte Nettokaufpreis, wie er sich aus dem angenommenen Angebot (Ziffer 13.1) beziehungsweise dem angenommenen Verhandlungsstand (Ziffer 15.2) ergibt. Spätere Abweichungen bei der Abwicklung des Kaufvertrages, insbesondere Minder- oder Mehrlieferungen, lassen das Abschlussentgelt unberührt.
6.5 Der monatliche Grundpreis wird für den jeweiligen Leistungsmonat elektronisch in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel und der konkrete Fälligkeitstag werden in der Rechnung ausgewiesen. Nur eine tatsächlich erteilte und für das Mitglied abrufbare Rechnung kann Zahlungsfolgen auslösen. Bleibt die ausgewiesene Forderung nach Ablauf von sieben vollen Kalendertagen ab Fälligkeit unbezahlt, kann frutra nach manueller Prüfung des offenen Betrags neue Handelsaktionen bis zur Klärung beschränken. Lesen, Dokumentzugriff und Ablehnen bleiben möglich. Ein rechtzeitig erhobener, nachvollziehbarer Einwand gegen die Rechnung setzt eine automatische Beschränkung oder Beendigung bis zur Prüfung aus. Vor einer Beendigung zum Monatsende erfolgen eine abschließende Zahlungserinnerung und eine erneute manuelle Prüfung. Solange ein früherer Leistungsmonat ungeklärt ist, beginnt kein neuer kostenpflichtiger Leistungsmonat. Zeitablauf allein sowie interne Abrechnungs-, Daten- oder Exportfehler lösen keine Beschränkung oder Vertragsbeendigung aus. Bereits geschlossene Kaufverträge und entstandene Forderungen bleiben unberührt.
6.6 Die Entgelte werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Das Mitglied ist mit der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden; dies umfasst strukturierte elektronische Rechnungen im Sinne des § 14 UStG ebenso wie Rechnungen im PDF-Format. Elektronische Rechnungen gelten als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind (insbesondere Eingang im vom Mitglied benannten E-Mail-Postfach). Fälligkeit und Zahlungsziele ergeben sich aus der Entgeltordnung.
6.7 Für Fälligkeit und gesetzlichen Zahlungsverzug gelten die Entgeltordnung, die Angaben auf der Rechnung und im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften. Die technische Nachfrist nach Ziffer 6.5 bestimmt nicht den gesetzlichen Verzugsbeginn.
6.8 Mitglieder dürfen gegen Forderungen der frutra GbR mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
6.9 Verursacht das Mitglied der frutra GbR durch einen von ihm zu vertretenden Verstoß gegen diese AGB einen Aufwand für die Löschung von Inhalten, die Sperrung des Mitglieds oder vergleichbare Maßnahmen, kann die frutra GbR Ersatz des hierfür konkret entstandenen Aufwands verlangen, soweit sie diesen im Einzelfall darlegt und beziffert. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Eine pauschale Aufwandsentschädigung oder ein Entgelt für die Freischaltung eines gesperrten Mitgliedskontos werden nicht erhoben.
6.10 Für Änderungen der Entgeltordnung mit Wirkung für laufende Verträge gilt Ziffer 26.3.
7. Kostenloser Zeitraum und Übergangsgrundpreis 2026
7.1 Für Verträge, die vor dem 1. Oktober 2026, 00:00 Uhr in der Zeitzone Europe/Berlin über frutra geschlossen werden, beträgt das Abschlussentgelt 0,00 €. Für Zeiträume vor diesem Zeitpunkt wird kein monatlicher Grundpreis erhoben. Ab dem genannten Zeitpunkt gelten ausschließlich die wirksam vereinbarten Entgelte nach Ziffer 6 und der Entgeltordnung.
7.2 Händler, deren Bestandskundeneigenschaft von frutra vor Annahme des Preisplans ausdrücklich geprüft, positiv festgestellt und mit einer konkreten Belegreferenz dokumentiert wurde, zahlen vom 1. Oktober bis einschließlich 31. Dezember 2026 einen monatlichen Übergangsgrundpreis von 125,00 € netto. Mit Annahme dieses Preisplans wird zugleich vereinbart, dass der monatliche Grundpreis ab dem 1. Januar 2027 automatisch 199,00 € netto beträgt. Technische Bestandsdaten oder frühere Tarifkennzeichen allein sind kein Bestandskundennachweis. Das Abschlussentgelt von 0,50 % bleibt unverändert.
8. Vertragsstrafe bei Missbrauch des Entgeltsystems
8.1 Den Mitgliedern ist es untersagt, die Entgeltstruktur von frutra zu umgehen, insbesondere indem Kaufverträge, die über frutra verhandelt wurden, abschließend außerhalb von frutra geschlossen werden, um das geschuldete Abschlussentgelt zu vermeiden.
8.2 Ein Verstoß gegen das Verbot nach Ziffer 8.1 liegt vor, wenn zwischen Mitgliedern, die innerhalb von zwölf Monaten vor Vertragsschluss auf frutra konkret und auf ein bestimmtes Produkt (gleiche Produktart, vergleichbare Menge und Spezifikationen) bezogen in Kaufverhandlungen getreten sind, außerhalb von frutra ein Kaufvertrag über dasselbe oder ein wirtschaftlich gleichartiges Produkt zustande kommt, der wesentlich auf der über frutra erfolgten Anbahnung beruht. Als „wirtschaftlich gleichartig” gilt ein Produkt, das in seinen wesentlichen Eigenschaften (Produktart, Menge, Spezifikationen, Liefertermin) dem über frutra verhandelten Angebot entspricht.
8.3 Die frutra GbR trägt die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen nach Ziffer 8.2. Sie kann diesen Beweis insbesondere durch folgende Indizien führen:
- zeitliche Nähe zwischen den Verhandlungen über frutra und dem außerhalb von frutra geschlossenen Kaufvertrag (insbesondere innerhalb von 4 Wochen);
- Identität oder wesentliche Übereinstimmung der Produktbeschreibung;
- Übereinstimmung der verhandelten Mengen;
- Übereinstimmung oder enge Nähe der Lieferkonditionen;
- Identität der Beteiligten.
8.4 Das Mitglied hat das Recht, den Nachweis zu führen, dass der außerhalb von frutra geschlossene Kaufvertrag nicht auf der über frutra erfolgten Anbahnung beruht. Als Entlastungsnachweis kommen insbesondere in Betracht:
- eigenständige Anbahnung des Geschäftes ohne Bezug zu den frutra-Verhandlungen;
- wesentliche Änderung der Vertragsbedingungen (Preis, Menge, Spezifikationen);
- zeitlicher Abstand von mehr als 6 Monaten zwischen den frutra-Verhandlungen und dem Vertragsschluss;
- Nachweis, dass die Verhandlungen über frutra abgebrochen wurden und keine ernsthaften Verhandlungen mehr stattfanden.
8.5 Für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen das Verbot nach Ziffer 8.1 verpflichtet sich der jeweilige Verkäufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe die frutra GbR nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Einzelfall festsetzt. Bemessungsgrundlage ist das entgangene Abschlussentgelt nach Ziffer 6 in Verbindung mit der Entgeltordnung; je nach Schwere des Verstoßes – insbesondere Vorsatz, Wiederholungsfall sowie Ausmaß der Schädigung der Plattform-Integrität – kann die Vertragsstrafe auf bis zum Fünffachen des entgangenen Abschlussentgelts festgesetzt werden, höchstens jedoch auf 5 % des Netto-Kaufpreises des betroffenen Kaufvertrags. Die Angemessenheit der festgesetzten Höhe ist im Streitfall nach § 315 Abs. 3 BGB durch das zuständige Gericht überprüfbar.
8.6 Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret bezifferten Schadens bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
9. Steuerliche und regulatorische Mitwirkungspflichten (DAC7/PStTG)
9.1 Das Mitglied ist verpflichtet, der frutra GbR auf Anforderung diejenigen steuerlich relevanten Angaben und Nachweise zutreffend, vollständig und aktuell bereitzustellen, die die frutra GbR zur Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten benötigt. Dies gilt insbesondere für Pflichten aus dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 – „DAC7”) sowie aus §§ 22f, 25e Umsatzsteuergesetz (UStG).
9.2 Soweit die frutra GbR zur Erfüllung dieser Pflichten verpflichtet ist, erhebt sie von den Mitgliedern insbesondere folgende Angaben:
- Vor- und Nachname bzw. Firma;
- Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung;
- Steueridentifikationsnummer und Ausstellerstaat;
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit erteilt;
- Handelsregisternummer oder vergleichbare Registernummer, soweit vorhanden;
- Geburtsdatum bei natürlichen Personen;
- Kennung des Bankkontos und Name des Kontoinhabers, soweit abweichend;
- Staaten, in denen das Mitglied steuerlich ansässig ist;
- ergänzende Angaben, soweit gesetzlich erforderlich.
Das Mitglied ist verpflichtet, diese Angaben zutreffend, vollständig und aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Die frutra GbR überprüft die Angaben mit angemessenen Maßnahmen, insbesondere durch Abgleich mit allgemein zugänglichen Registern und Datenbanken.
9.3 Soweit die frutra GbR meldepflichtige Plattformbetreiberin im Sinne des PStTG ist, übermittelt sie meldepflichtige Daten gesammelt einmal jährlich, in der Regel bis zum 31. Januar des dem Meldezeitraum folgenden Kalenderjahres, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sie informiert das jeweils betroffene Mitglied in Textform über die übermittelten Daten.
9.4 Verweigert das Mitglied die Erteilung oder Aktualisierung der nach Ziffer 9.2 erforderlichen Angaben trotz zweimaliger Aufforderung in Textform und Setzen einer angemessenen Frist, ist die frutra GbR berechtigt, das Mitgliedskonto vorläufig zu sperren und nach erfolglosem Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist außerordentlich zu kündigen. Teilt eine Finanzbehörde der frutra GbR mit, dass ein Mitglied seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nicht oder nicht in wesentlichem Umfang nachkommt, und setzt sie eine entsprechende Frist, gilt dies entsprechend.
10. Verbotene Produkte
Es ist verboten, auf frutra Inhalte zu veröffentlichen, Produkte anzubieten oder Gesuche aufzugeben, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Untersagt ist insbesondere das Anbieten oder Nachfragen von nicht verkehrsfähigen Lebensmitteln, gefälschten Erzeugnissen sowie von Produkten, die Embargo- oder Sanktionsregimen unterliegen.
11. Allgemeine Pflichten der Mitglieder
11.1 Die Mitglieder sind verpflichtet, bei der Nutzung von frutra die geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Mitglieds sicherzustellen, dass seine Angebote, Gesuche oder sonstigen Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
11.2 Zur Transparenz zwischen Handelspartnern muss das Mitglied in seinem Profil die abgefragten Unternehmens- und Kontaktangaben vollständig, zutreffend und aktuell bereitstellen, insbesondere Firma oder Name, Rechtsform, ladungsfähige Anschrift, elektronische Kontaktadresse sowie, soweit einschlägig, Registerangaben und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. frutra macht diese Angaben im Unternehmensprofil erreichbar; Angebote und Gesuche verweisen auf dieses Profil. Wird die Identität eines Mitglieds in einem zulässigen Fall zunächst verdeckt, werden die für den Vertragsschluss erforderlichen Angaben spätestens vor Abgabe oder Annahme einer rechtlich bindenden Erklärung offengelegt. Eigene gesetzliche Informationspflichten des Mitglieds bleiben unberührt.
11.3 Das Mitglied trägt die Verantwortung dafür, auf frutra einsehbare und von der frutra GbR gespeicherte Informationen, die es zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigt, auf einem von frutra unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
11.4 Das Mitglied darf Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die es durch die Nutzung von frutra erhalten hat, für keine anderen Zwecke nutzen als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Es ist ausdrücklich verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, das jeweilige Mitglied hat dieser Nutzung vorher zugestimmt.
12. Preisangaben, Transportkosten
12.1 Alle auf frutra genannten oder vereinbarten Kaufpreise sind Nettopreise. Das verkaufende Mitglied weist Umsatzsteuer nur aus, soweit es hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Die Mitglieder sind für die umsatzsteuerliche Behandlung ihres Kaufvertrags selbst verantwortlich.
12.2 Ob der zwischen den Mitgliedern vereinbarte Kaufpreis die Kosten für den Transport des Produkts enthält, richtet sich nach dem Inhalt des jeweiligen Kaufvertrages. Maßgeblich ist der gegebenenfalls verwendete Incoterm 2020 (Incoterms® 2020 der Internationalen Handelskammer).
13. Angebote
13.1 Stellt ein Mitglied ein Angebot auf dem Marktplatz ein, handelt es sich dabei um ein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB zum Abschluss eines Kaufvertrages. Es ist so lange verbindlich und wird entsprechend lange den übrigen Mitgliedern auf dem Marktplatz angezeigt, wie dies das Mitglied beim Einstellen des Angebots auf dem Marktplatz bestimmt hat. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs („frutraProtect”, siehe Ziffer 16). Greift dieser Vorbehalt ein, wird dies durch eine Systemmeldung deutlich gemacht („frutraProtect”). In diesem Fall ist der „Kaufen”-Button deaktiviert und nur noch weiterverhandeln möglich.
13.2 Die übrigen Mitglieder können das Angebot annehmen oder darauf verhandeln (siehe Ziffer 15).
14. Gesuche
14.1 Stellt ein Mitglied ein Gesuch ein, handelt es sich dabei um die Aufforderung an die übrigen Mitglieder, ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB zum Abschluss eines Kaufvertrages zu unterbreiten (sogenannte „invitatio ad offerendum”). Das Gesuch wird den übrigen Mitgliedern auf dem Marktplatz so lange angezeigt, wie dies das Mitglied beim Einstellen des Gesuchs auf dem Marktplatz bestimmt hat.
14.2 Die übrigen Mitglieder können auf das Gesuch verhandeln (siehe Ziffer 15).
15. Verhandlungen, „frutraProtect”
15.1 Die Kaufvertragsverhandlungen zwischen den Mitgliedern sind so gestaltet, dass immer nur ein Mitglied jeweils „am Zug” ist. Das bedeutet, dass nur dieses Mitglied die Kaufvertragsverhandlungen zu einem Abschluss bringen oder weiterverhandeln kann.
15.2 Jeder Verhandlungsstand ist ein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB zum Abschluss eines Kaufvertrages. Der jeweilige Verhandlungsstand kann so lange angenommen werden, wie dies das Mitglied, das den Verhandlungsstand abgegeben hat, bestimmt hat („gültig bis”).
15.3 Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Verhandlungsstand nicht mehr angenommen werden. Es kann nur noch weiterverhandelt werden. Der entsprechende Button für „Verkaufen” bzw. „Kaufen” ist in diesem Fall deaktiviert.
15.4 Jeder Verhandlungsstand steht unter dem Vorbehalt des Zwischenkaufs bzw. Zwischenverkaufs. Greift dieser Vorbehalt ein, wird dies durch eine Systemmeldung deutlich gemacht („frutraProtect”). In diesem Fall ist der „Kaufen”- bzw. „Verkaufen”-Button deaktiviert und nur noch weiterverhandeln möglich.
16. frutraProtect
16.1 Mit „frutraProtect” stellt die frutra GbR den Mitgliedern eine technische Schutzlogik zur Verfügung, die nach Maßgabe der Plattformfunktionen dazu dient, Mehrfachzusagen über dieselbe Menge zu vermeiden. „frutraProtect” ist darauf ausgelegt, dass ein Mitglied als Verkäufer von einem bestimmten Produkt keine größere Menge verbindlich verkauft, als es anbietet, auch wenn das Produkt mehreren potentiellen Käufern parallel zum Kauf angeboten wird. Gleichermaßen ist „frutraProtect” darauf ausgelegt, dass ein Mitglied als Käufer nicht über die Menge hinaus verbindlich erwirbt, die es tatsächlich erwerben will, auch wenn parallel mit mehreren Verkäufern jeweils über die gesamte Menge verhandelt wird.
16.2 Weitere Hinweise zur Funktionsweise von „frutraProtect” können auf einer Hilfeseite oder unmittelbar in der Plattform bereitgestellt werden.
16.3 Die durch „frutraProtect” bewirkten technischen Sperren und Statusanzeigen dienen ausschließlich der technischen Unterstützung der Mitglieder. Sie begründen keine Garantie der frutra GbR dafür, dass ein Produkt tatsächlich verfügbar, frei veräußerbar, vertragsgemäß oder lieferbar ist.
16.4 Bei mehreren parallelen Verhandlungen über dieselbe Verkaufsmenge führt allein die zeitlich erste vom System vollständig und fehlerfrei verarbeitete Annahmeerklärung zum Kaufvertrag. Ein vom System ordnungsgemäß zurückgewiesener Annahmeversuch wegen bereits erschöpfter Verfügbarkeit oder einer wirksamen „frutraProtect”-Sperre begründet keinen Kaufvertrag. Ansprüche wegen einer Fehlfunktion des Systems richten sich nach Ziffer 20.
17. Ranking, Sortierung, Sichtbarkeit
17.1 Der Marktplatz zeigt aktive, noch gültige Angebote und Gesuche freigeschalteter Unternehmen an. Ohne abweichende Auswahl des Mitglieds werden Einträge nach dem Erstellungszeitpunkt absteigend, also neueste zuerst, geordnet. Mitglieder können nach Angebots- oder Gesuchstyp filtern, suchen und die angezeigten Spalten nach sachlichen Kriterien wie Typ, ID, Produkt, Menge, Preis, Erfüllungszeitraum oder Unternehmen sortieren. Filter, Zugriffsrechte, Gültigkeitsstatus und zulässige Anonymisierung können bestimmen, ob ein Eintrag sichtbar ist.
17.2 frutra bietet keine entgeltliche Erhöhung der Sichtbarkeit an und bevorzugt keine eigenen Angebote, Gesuche oder verbundenen Unternehmen. Technische Test- oder Demonstrationsinhalte werden als solche gekennzeichnet. frutra kann die Sortierung sachlich weiterentwickeln; eine wesentliche Änderung der Hauptparameter wird transparent erläutert.
18. Produktverantwortung
18.1 Für Verkehrsfähigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung, Beschaffenheit, Qualität, Herkunft, Lagerung, Transport und sonstige gesetzliche oder vertragliche Anforderungen eines angebotenen oder verkauften Produkts sind ausschließlich die beteiligten Mitglieder verantwortlich. frutra ist weder Herstellerin, Einführerin, Händlerin noch Verkäuferin dieser Produkte.
18.2 Das verantwortliche Mitglied stellt frutra nach Maßgabe der Ziffer 19 von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die wegen eines von ihm zu vertretenden produktbezogenen Rechts- oder Vertragsverstoßes geltend gemacht werden.
18.3 Ziffer 19 dieser AGB gilt entsprechend.
19. Freistellung
19.1 Das Mitglied stellt die frutra GbR von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gegenüber der frutra GbR wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Mitglied auf frutra eingestellte Inhalte oder wegen sonstiger vertraglicher Pflichtverletzungen durch das Mitglied geltend machen. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Mitglied nicht zu vertreten ist.
19.2 Die Freistellungspflicht besteht nur für tatsächlich erhobene und schlüssig dargelegte Ansprüche und umfasst:
- die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der frutra GbR einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe;
- rechtskräftig festgestellte, anerkannte oder mit Zustimmung des Mitglieds vergleichsweise geregelte Schadensersatzleistungen an Dritte.
19.3 frutra informiert das Mitglied unverzüglich über die Inanspruchnahme und stimmt die Rechtsverteidigung angemessen mit ihm ab. Das Mitglied stellt unverzüglich alle für Prüfung und Verteidigung erforderlichen, wahrheitsgemäßen und vollständigen Informationen bereit. frutra gibt ohne Zustimmung des Mitglieds kein Anerkenntnis ab und schließt keinen Vergleich, wenn dadurch dessen Freistellungspflicht erweitert würde. Die Freistellung umfasst keine behördlichen Geldbußen oder Sanktionen und keine freiwilligen Zahlungen, soweit deren Übernahme nicht gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart ist.
19.4 Die Freistellungspflicht entfällt, soweit die Inanspruchnahme der frutra GbR auf einem Verhalten beruht, das die frutra GbR selbst zu vertreten hat, insbesondere auf einer Verletzung eigener Pflichten durch die frutra GbR oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
19.5 Ziffer 20 begrenzt die Freistellungspflicht des Mitglieds nicht. Die allgemeinen gesetzlichen Grundsätze, insbesondere Schadensminderung, Mitverschulden und Vorteilsausgleich, bleiben anwendbar.
20. Haftungsbeschränkung
20.1 frutra haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
20.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet frutra nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehören insbesondere die korrekte technische Verarbeitung, Übermittlung und Dokumentation rechtlich erheblicher Plattformerklärungen sowie die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Kernfunktionen.
20.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie, für zwingende Haftung nach dem jeweils anwendbaren Produkthaftungsrecht oder sonstigem zwingenden Recht und nicht für zwingende Ansprüche nach Artikel 82 DSGVO.
20.4 Soweit mietrechtliche Vorschriften auf die Plattformüberlassung anwendbar sind, ist die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB ausgeschlossen.
20.5 Diese Ziffer gilt entsprechend zugunsten der Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von frutra, wenn Ansprüche unmittelbar gegen sie geltend gemacht werden.
20.6 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
21. Vertraulichkeit zwischen Mitgliedern
21.1 Mitglieder verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Plattformnutzung von anderen Mitgliedern erhaltenen vertraulichen Geschäftsinformationen geheim zu halten und ausschließlich für Zwecke der Anbahnung, des Abschlusses und der Durchführung von Geschäften über die Plattform zu nutzen. Als vertrauliche Geschäftsinformationen gelten insbesondere:
- Mengen, Preise und Konditionen von Angeboten und Gesuchen;
- Spezifikationen und Produktbeschreibungen;
- Liefer- und Bezugsquellen;
- Kundennamen und -daten;
- Inhalte von Verhandlungen und Vertragsentwürfen;
- Informationen über Geschäftsbeziehungen und Vertragspartner.
Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung zu plattformfremden Zwecken ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Mitglieds unzulässig.
21.2 Die Verpflichtung nach Ziffer 21.1 gilt nicht für Informationen, die
- zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein bekannt waren oder anschließend ohne Zutun des empfangenden Mitglieds allgemein bekannt geworden sind;
- dem empfangenden Mitglied bereits vor der Mitteilung rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren;
- dem empfangenden Mitglied von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig mitgeteilt werden;
- aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen; in diesem Fall informiert das empfangende Mitglied das betroffene Mitglied unverzüglich, soweit dies rechtlich zulässig ist;
- für die Durchführung eigener Geschäftsbeziehungen mit Dritten erforderlich sind, soweit diese Informationen nicht die Identität des anderen Mitglieds offenbaren.
21.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Nutzungsvertrags fort, soweit die Information nicht unter eine der Ausnahmen nach Ziffer 21.2 fällt. Die Fortgeltungsdauer beträgt drei Jahre nach Beendigung des Nutzungsvertrags.
22. Vertraulichkeit auf Seiten der frutra GbR
22.1 Die frutra GbR behandelt sämtliche von Mitgliedern über die Plattform übermittelten Geschäftsinformationen – insbesondere Angebote, Gesuche, Verhandlungsinhalte, Mengen, Preise und Geschäftspartner – als vertraulich. Sie gibt diese Informationen ohne Einwilligung des betroffenen Mitglieds nicht an Dritte weiter.
22.2 Ausgenommen von der Verpflichtung nach Ziffer 22.1 ist die Nutzung und Weitergabe von Informationen für:
- den ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform im Rahmen des Nutzungsvertrags, insbesondere Speicherung, Anzeige gegenüber berechtigten anderen Mitgliedern und technische Verarbeitung;
- eingeschaltete Auftragsverarbeiter und sonstige Dienstleister (insbesondere Hosting-, Wartungs-, IT-Sicherheits- und Zahlungsdienstleister), die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind;
- gesetzliche oder behördliche Pflichten, einschließlich der Pflichten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sowie sonstiger steuerlicher, kartellrechtlicher oder regulatorischer Vorgaben;
- anonymisierte und aggregierte Daten, die keinen Rückschluss auf einzelne Mitglieder zulassen, zu Statistik-, Forschungs- und Plattformentwicklungszwecken sowie zur Veröffentlichung oder Verwertung als Marktanalyse;
- Streitfälle zwischen Mitgliedern oder zwischen einem Mitglied und der frutra GbR, soweit eine Einsichtnahme, Verwendung oder Offenlegung zur Aufklärung des Sachverhalts, zur Beweissicherung oder zur einvernehmlichen Vermittlung erforderlich ist.
22.3 Die frutra GbR verpflichtet ihre Mitarbeiter, Gesellschafter, Beauftragten und Auftragsverarbeiter ihrerseits zur Vertraulichkeit nach Maßgabe dieser Ziffer. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Nutzungsvertrags fort, soweit die Information nicht unter eine der Ausnahmen nach Ziffer 22.2 fällt.
23. Nutzungsrechte an Inhalten
23.1 Das Mitglied räumt der frutra GbR an den von ihm eingestellten Inhalten ein nicht-exklusives, räumlich und zeitlich auf den Betrieb der Plattform beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies erforderlich ist für Speicherung, Hosting und Backup, Anzeige, Suchbarkeit und Filterung gegenüber anderen berechtigten Mitgliedern, Moderation und Dokumentation, technische Aufbereitung sowie für die vertragsgemäße Bereitstellung und Weiterentwicklung der Plattform.
23.2 Die frutra GbR ist berechtigt, das Nutzungsrecht im erforderlichen Umfang auf Hosting-, IT- und Auftragsverarbeitungs-Dienstleister zu übertragen. Eine darüber hinausgehende Übertragung, Unterlizenzierung oder Werbenutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mitglieds; die Werberegelung nach Ziffer 2.11 bleibt unberührt.
23.3 Rechte des Mitglieds an seinen Inhalten bleiben im Übrigen unberührt.
24. Datenschutz
24.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die frutra GbR erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung, abrufbar auf frutra.
24.2 Soweit das Mitglied im Rahmen der Plattformnutzung personenbezogene Daten anderer Mitglieder oder deren Mitarbeiter erhält (insbesondere Kontaktdaten), ist es eigenständig datenschutzrechtlich Verantwortlicher und hat die jeweils anwendbaren Pflichten (insbesondere Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sowie die Zweckbindung) eigenverantwortlich einzuhalten.
25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Nutzungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Abkommens über den internationalen Warenkauf der Vereinten Nationen (UN-Kaufrecht/CISG). Für Mitglieder, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist Freiburg im Breisgau ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten. Das gilt ebenso für Mitglieder, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Etwaige Übersetzungen dienen ausschließlich der Information; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
26. Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
26.1 Die frutra GbR ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies für die Mitglieder zumutbar ist. Zulässige Änderungsgründe sind insbesondere eine Änderung der geltenden Rechtslage oder Rechtsprechung und eine dahingehend notwendige Anpassung, technische Weiterentwicklungen der Plattform sowie eine Anpassung an veränderte Marktgegebenheiten. Für die Mitteilung und das Wirksamwerden von Änderungen wird zwischen redaktionellen Anpassungen (Ziffer 26.2) und wesentlichen Änderungen (Ziffer 26.3) unterschieden.
26.2 Rein redaktionelle Berichtigungen, die Rechte und Pflichten nicht verändern, können ohne erneute Zustimmung veröffentlicht werden. Über solche Berichtigungen informiert frutra in geeigneter Weise und dokumentiert die Fassung.
26.3 Änderungen, die Rechte, Pflichten, Entgelte, Kernfunktionen, Vertragsstrafen, Vertraulichkeit oder Haftung betreffen, bedürfen für laufende Nutzungsverträge der ausdrücklichen Zustimmung des Mitglieds. frutra stellt die neue Fassung vor dem geplanten Inkrafttreten in speicherbarer Form bereit und dokumentiert die Zustimmung unternehmensbezogen. Ohne Zustimmung gelten die geänderten Bedingungen nicht; frutra kann den bestehenden Nutzungsvertrag nach Ziffer 4.8 ordentlich kündigen. Bis zur Zustimmung kann frutra neue Handelsaktionen sperren, wenn die einheitliche Anwendung der neuen Bedingungen für deren rechtssichere Durchführung erforderlich ist. Lesen, Dokumentzugriff, Abwicklung bereits geschlossener Kaufverträge, Ablehnen, Support, Kündigung und datenschutzrechtliche Rechte bleiben möglich. Änderungen wirken nicht rückwirkend.
26.4 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder eine Regelungslücke enthält, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung bzw. zur Schließung der Regelungslücke treten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
26.5 Für neue Unternehmen gilt diese Fassung ab Abschluss des Nutzungsvertrags. Bei bereits registrierten Unternehmen ersetzt sie mit deren ausdrücklicher Zustimmung die bisher einbezogenen AGB und Entgeltregelungen vollständig für die Zukunft. Vor dieser Zustimmung sind keine neuen Angebote, Gesuche, Verhandlungen oder Gegenangebote und keine Annahmen oder sonstigen neuen Vertragsschlüsse über frutra möglich. Der Zugriff auf vorhandene Informationen und Dokumente, die Abwicklung bereits geschlossener Kaufverträge, Ablehnen und Zurückziehen noch offener Erklärungen, Support, Kündigung sowie Datenzugriff und Betroffenenrechte bleiben möglich. Für vor dem Wirksamwerden geschlossene Kaufverträge oder entstandene Entgelte gilt die damals einbezogene Fassung; neue Entgelte entstehen nicht rückwirkend.